Sozialwart
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| Funktion | Name | Telefon | Email- Adresse |
| Sozialwart | Horst Drewicke | 04202 61377 | Horst Drewicke |
Zur Funktion:
Der Sozialwart ist kein Sozialamt des Vereins.
Der Sozialwart ist zuständig für alle Versicherungsfragen des Vereins.
1. Sportunfälle
Hatte ein Vereinsmitglied während des Trainings oder während eines Wettkampfes (Punktspiel) einen Unfall, der von einem Arzt oder im Krankenhaus behandelt wurde, so muß der Unfall bei unserer Unfallversicherung gemeldet werden.
Bei Sportunfallschäden übernimmt zuerst die eigene Krankenkasse die Arzt-, Pflege- und Heilkosten.
Wenn später bleibende Schäden bzw. körperliche Behinderungen auftreten, die auf Sportunfallschäden zurückzuführen sind, so kommt die Unfallversicherung des Vereins für die Folgekosten auf.
Wenn erforderlich, drucken Sie dieses Schadensformular der
für Sport-Unfälle, füllen es aus und senden es an die unten genannte Adresse des Sozialwartes oder geben es in der Geschäftsstelle des TSV-Bierden ab. Das weitere übernimmt dann der TSV Bierden.
Achtung: Dieses gilt nur für Sportunfälle ab 18 Jahren. Für Sportunfälle unter 18 Jahren benutzen Sie bitte dieses Formular. Der Ablauf ist genauso, wie vorher beschrieben.
2. Haftpflichtschäden
Die Haftpflichtversicherung des Vereins übernimmt Leistungen, wenn sie z. B. aus Organisationsverschulden, Verletzung der Verkehrssicherungspflichten oder persönlichem Verschulden von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Folgende Leistungen werden übernommen:
Wenn erforderlich, drucken Sie dieses Schadensformular der
- Prüfung der Haftungsfrage,
- Befriedigung berechtigter Ansprüche,
- Abwehr unberechtigter Ansprüche (durch Übernahme der Kosten des Rechtsstreites),
- Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung,
- Freistellungen (z.B. gegenüber Bund, Ländern und Gemeinden aus der Überlassung von Sporteinrichtungen),
- Mietsachschäden,
- Bauherrenhaftpflichtversicherung,
- Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung,
- Mitversicherung gegenseitiger Ansprüche der Versicherten untereinander
für Haftpflicht-Schäden, füllen es aus und senden es an die unten genannte Adresse des Sozialwartes oder geben es in der Geschäftsstelle des TSV-Bierden ab. Das weitere übernimmt dann der TSV Bierden.
3. Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz
Es entspricht der im Sport üblichen Praxis, daß die Fahrten zu auswärtigen Sportveranstaltungen in der Regel mit privaten Pkw durchgeführt werden. Versichert sind nicht nur mitgliedseigene Personenkraftwagen, sondern auch Fahrzeuge von Freunden, Gönnern des Vereins und Eltern jugendlicher Sportler, die für solche Fahrten eingesetzt werden.
Sie sind alle versichert, wenn es bei solchen Fahrten zu Unfällen kommt.
Der Selbstbeteiligungsanteil beträgt je Schaden 200 € ).
Wenn erforderlich, drucken Sie dieses Schadensformular der
für Kfz Schäden, füllen es aus und senden es an die unten genannte Adresse des Sozialwartes oder geben es in der Geschäftsstelle des TSV-Bierden ab. Das weitere übernimmt dann der TSV Bierden.
Die Postanschrift des Sozialwartes:
Horst Drewicke
Martin-Bruens-Str. 7A
28832 Achim-Bierden